In Krisenzeiten ist schnelles Handeln oftmals existenzentscheidend. Sowohl Unternehmensleitung als auch Kapitalgeber brauchen zeitnahe und zuverlässige Informationen über das finanz- und leistungswirtschaftliche Potenzial und damit eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens. Insbesondere in der Liquiditätskrise bildet eine objektive und unabhängige Aussage zur Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens die letzte Möglichkeit, die drohende Insolvenz abzuwenden und alle Beteiligten zum Weitermachen zu bewegen.
Der Zweck eines Sanierungskonzepts besteht darin, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, schlüssig und nachvollziehbar einen Weg zur Sanierungsfähigkeit des Krisenunternehmens aufzuzeigen. Auf Basis einer systematischen Aufarbeitung der wirtschaftlichen Ausgangslage erfolgt zunächst eine Analyse von Krisenstadium und -ursachen. Weitere Kernbestandteile eines Sanierungsgutachtens sind die Darstellung der neuen strategischen Ausrichtung des sanierten Unternehmens sowie das Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise. Grundlage für die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit bildet insbesondere der integrierte Unternehmensplan.