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Qualität und Qualitätssicherung bei PKF

Unternehmen schätzen uns als Partner, weil wir ihnen umfassende Kompetenzen bei gleichzeitig persönlicher Betreuung bieten können. Kontinuierliche, häufig über Jahre währende Betreuung durch ein und denselben Partner, der auch dann Ihr Ansprechpartner bleibt, wenn Ressourcen aus dem deutschen oder internationalen Netzwerk von PKF mobilisiert werden.

Qualität ist für uns eine Kombination aus vielen Facetten:
Fachliche Kompetenz, die wir durch permanente Weiterbildung der Mitarbeiter sichern, die Leistungsfähigkeit eines großen internationalen Netzwerks, das hohe persönliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Fähigkeit, für komplexe Aufgaben Lösungen zu finden, die der unternehmerischen Wirklichkeit gerecht werden und nachhaltig Werte steigern.

Diesem Qualitätsanspruch werden wir mit unseren Mitarbeitern, von denen viele Berufsträger sind, gerecht. Wir arbeiten in schlanken Teams und achten auf flache Hierarchien und kurze Wege. Dies und unsere permanente Qualitätssicherung sorgen dafür, dass wir schnell und zuverlässig praktisch verwertbare und qualitativ erstklassige Ergebnisse vorlegen können.

Transparenzbericht 2020

Die Verlässlichkeit von Finanzinformationen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit von Kapitalmärkten. Alle Marktteilnehmer, insbesondere institutionelle oder private Investoren müssen sich auf Informationen verlassen können und haben ein Anrecht darauf, sich von der Integrität all derer überzeugen zu können, die eine wichtige Rolle auf diesen Märkten spielen. Wirtschaftsprüfern, die als Jahresabschlussprüfer oder Gutachter eine Beurteilung über die Richtigkeit und Vollständigkeit von Finanzinformationen abgeben, muss in besonderem Maße Seriosität und Integrität abverlangt werden.

Der Transparenzbericht ist europarechtlich vorgegeben. Kapitalmarkteilnehmer sollen sich damit ein Bild über diejenigen machen können, die eine unabhängige Beurteilung über Rechenschaftsberichte von Wertpapieremittenten abgeben. Abschlussprüfer von Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften zugelassen sind, sind zur Veröffentlichung verpflichtet.

Das in dem Transparenzbericht zu beschreibende Qualitätssicherungssystem ist indes nicht nur bei Abschlussprüfungen von börsennotierten Unternehmen anzuwenden, sondern für alle Abschlussprüfungen bei Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung (gesetzliche Pflichtprüfungen). Wir nutzen daher den Bericht auch, um unser Verständnis von Leistung und Qualität einer breiteren interessierten Öffentlichkeit transparent zu machen.

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