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Corona-Schutzschild | Jahresabschluss:

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 4. Und 25. März zwei fachliche Hinweise und damit Hilfestellungen zum Umgang mit der Corona-Krise in den Abschlüssen nach IFRS und HGB veröffentlicht. Drei wesentliche Aspekte sind im Folgenden skizziert:

 

1. Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2019

Die Ausweitung des Coronavirus ist im Wesentlichen seit Januar 2020 aufgetreten. Somit stellt das Corona-Virus und die daraus resultierende Krise ein wertbegründendes Ereignis dar.

Hinweis: Bilanzielle Konsequenzen sind daher in Abschlüssen mit Stichtag nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen.

2. Anhang

Die Auswirkungen durch die Verbreitung des Coronavirus können zu erheblichen Auswirkungen für die Geschäftsentwicklung und damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen.
 
Hinweis: Werden die Entwicklungen des Coronavirus wie oben beschrieben als wertbegründend eingestuft, handelt es sich um Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind. Sofern die Auswirkungen als wesentlich beurteilt werden, muss im „Nachtragsbericht“ des Anhangs über die Art des Vorgangs und die finanziellen Auswirkungen berichtet werden.

3. Lagebericht

Grundsätzlich besteht eine Berichtspflicht im Risikobericht wenn es sich um wesentliche Risiken handelt, also die weiteren Entwicklungen zu negativen Abweichungen von Zielen oder Prognosen des Unternehmens führen können. Insbesondere ist auch über bestandsgefährdende Risiken zu berichten.

Hinweis: Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen der Corona-Krise im Risiko- und Prognosebericht.

Weitere Informationen zu den Auswirkungen auf die Jahresabschlüsse finden Sie hier.

Erfahren Sie mehr zu finanziellenrechtlichen und steuerlichen Fragestellungen in der Corona-Krise.

Sprechen Sie uns an zum Thema Jahresabschluss in der Corona-Krise!

Ihre Ansprechpartner

Stefan Hirschmann
München

Kontakt:

PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH – Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in München!

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