Leistungsstark in allen Sonderprüfungen
Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen
Neben der klassischen Abschlussprüfung gibt es zahlreiche weitere Prüfungsleistungen, bei denen wir als sachverständiger Dritter ein Urteil abgeben, um die Verlässlichkeit von Informationen zu bestätigen. Auch bei diesen Prüfungen können Sie sich auf die Unabhängigkeit, Kompetenz und langjährige Erfahrung von PKF verlassen. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne insbesondere in den folgenden Bereichen.
Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen
Im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Strukturierungsmaßnahmen erbringen wir Prüfungsleistungen, die ihre Grundlage insbesondere im GmbH-Gesetz, im Aktiengesetz und im Umwandlungsgesetz haben. Dazu zählen:
- Gründungsprüfung
- Nachgründungsprüfung
- Prüfung von Barabfindungen beim Squeeze-Out
- Sonderprüfung von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Umwandlungsprüfungen
Prüfung nach § 53 HGrG
Bei der mehrheitlichen Beteiligung einer Gebietskörperschaft (Bund, Land oder Kommune) an einem privatrechtlichen Unternehmen muss die Jahresabschlussprüfung um eine Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweitert werden. Auch bei Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ist vielfach aufgrund besonderer Regelungen eine vergleichbare Prüfung erforderlich.
Unternehmenstransaktionen
Wir erbringen Prüfungsleistungen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen. Vorbereitend auf Unternehmenstransaktionen unterstützen wir Sie mit der Durchführung einer Financial Due Diligence, in deren Rahmen die finanziellen Strukturen eines Unternehmens untersucht werden, um die Kaufentscheidung zu unterstützen.
Zudem verfügen unsere Experten über umfangreiche Erfahrung in der Prüfung von Abschlüssen, die im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erstellt werden (Closing Accounts). Diese Prüfung steigert die Verlässlichkeit der Abschlusszahlen, die in der Regel einen wesentlichen Einfluss auf den Kaufpreises haben.
Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen
Die Erstellung von Pro-Forma-Finanzinformationen ist z. B. erforderlich, wenn Unternehmen vor einer Kapitalmarkttransaktion wesentliche Akquisitionen oder sonstige Unternehmenstransaktionen durchgeführt haben. Eine unserer Kernkompetenzen ist die Prüfung dieses komplexen Verfahrens.
Weitere Prüfungsleistungen
Neben den bereits genannten Sonderprüfungen erbringen wir eine Vielzahl von weiteren Prüfungsleistungen. Dazu zählen unter anderem:
- Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen
- Prüfung von Abschlüssen für spezielle Zwecke
- Prüfung von Pro-Forma-Abschlüssen
- Prüfung von kombinierten / Carve-Out-Abschlüssen
- Prüfung von Finanzdienstleistern
- Depotprüfung (KWG)
- Prospektbeurteilung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Mittelverwendungsprüfung (z.B. EU-Zuschüsse)
Unsere Spezialisten führen diese Prüfungen effektiv und effizient durch und schneiden Sie individuell auf Ihre Bedürfnisse zu.
Sprechen Sie uns an bei Fragen zu Sonderprüfungen!
Ihre Ansprechpartner

Stefan
Hirschmann
München

Tobias
Kempa
München
Effiziente Prüfungen bei PKF
Weitere Informationen zu unserem Leistungsangebot Wirtschaftsprüfung haben wir für Sie in unserer Broschüre zusammengefasst.
PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH – Ihr Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung in München!