Handels- und Gesellschaftsrecht
Im Bereich des Gesellschafts- und Handelsrechts begleiten wir Personen- sowie Kapitalgesellschaften mit Expertise und Leidenschaft umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten. Ein spezieller Fokus liegt dabei auf Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions) sowie Umstrukturierungs- und Umwandlungsmaßnahmen (Share-Deals, Asset-Deals, Ausgliederungen, Verschmelzungen und Spaltungen) bereits bestehender Gesellschaften oder Firmengruppen.
Im handelsrechtlichen Bereich unterstützen wir unsere Mandanten im B2B-Geschäft in allen Belangen des Einkaufs und des Vertriebs – ob es sich um die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die Erstellung und Verhandlung komplexer Liefer- und Handelsvertreterverträge oder die Gestaltung von Vereinbarungen zu Konzernverrechnungen handelt.
Unser Leistungsangebot im Gesellschafts- und Handelsrecht umfasst unter anderem:
- Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Unternehmensumwandlungen (Ausgliederungen, Verschmelzungen und Spaltungen)
- Haftung von Geschäftsführern, Vorständen und Führungskräften
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Gesellschaft
- Strukturierung und Beratung von nationalen und internationalen Unternehmenskäufen auf Ver-käufer- und Käuferseite (M&A)
- Entwurf und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (Share- oder Asset-Deals)
- Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen
- Entwurf und Verhandlung von Lieferverträgen und Handelsvertreterverträgen
- Entwurf und Verhandlung von Verrechnungspreisen
- Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
Ihr Ansprechpartner

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München

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